Der Vertrag ist unterschrieben, der alte Job gekündigt, der erste Arbeitstag steht an. Jetzt beginnt die Probezeit. In Österreich dauert sie höchstens einen Monat, und in dieser Zeit können beide Seiten das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden.
Für erfahrene Fach- und Führungskräfte ist die Probezeit selten eine fachliche Prüfung. Es geht darum, ob du ins Team passt, wie schnell du Wirkung zeigst und ob die Erwartungen auf beiden Seiten stimmen. In diesem Artikel erfährst du, welche Rechte du in der Probezeit hast, was bei einer Kündigung gilt und wie du die ersten 100 Tage so planst, dass der Wechsel ein Erfolg wird.
Du bist noch in der Entscheidungsphase? Dann lies zuerst, wie du deinen Jobwechsel richtig planst.
Probezeit in Österreich: Die rechtlichen Grundlagen
Die Regeln sind in Österreich kurz und klar, aber anders als in Deutschland oder der Schweiz:
| Punkt | Was gilt |
|---|---|
| Dauer | Höchstens 1 Monat für Angestellte und Arbeiter:innen |
| Verlängerung | Nicht möglich, auch nicht im Einvernehmen |
| Vereinbarung | Gilt nur, wenn sie im Dienstvertrag vereinbart ist oder der Kollektivvertrag sie vorsieht |
| Länger vereinbart? | Die Zeit über einem Monat gilt in der Regel als befristetes Dienstverhältnis |
| Lehrlinge | 3 Monate, Auflösung nur schriftlich |
Quellen: AMS, Arbeiterkammer Wien
Wichtig für Wechsler aus Deutschland oder der Schweiz: Wer zum Beispiel aus Liechtenstein oder der Ostschweiz nach Vorarlberg wechselt, kennt längere Probezeiten von bis zu drei oder sechs Monaten. In Österreich ist nach einem Monat Schluss. Ab dann gelten die normalen Kündigungsfristen aus Dienstvertrag, Angestelltengesetz oder Kollektivvertrag.
Prüfe vor dem ersten Arbeitstag deinen Dienstvertrag: Ist eine Probezeit vereinbart? Ist danach ein befristetes Dienstverhältnis angeschlossen? Gerade bei Führungspositionen kommt diese Kombination öfter vor.
Kündigung in der Probezeit: Was gilt?
Genau genommen spricht man in Österreich nicht von Kündigung, sondern von Auflösung in der Probezeit. Beide Seiten können das Arbeitsverhältnis jederzeit beenden, ohne Frist, ohne Termin und ohne Begründung. Einen Kündigungs- und Entlassungsschutz gibt es in dieser Zeit nicht (AK Wien).
Drei Details sind trotzdem wichtig:
- Zugang zählt. Die Auflösung muss der anderen Seite spätestens am letzten Tag der Probezeit zugehen. Das AMS empfiehlt die Schriftform, am besten persönlich übergeben (AMS).
- Krankenstand schützt nicht vor der Auflösung. Eine Auflösung ist auch während eines Krankenstands möglich. Danach muss der Arbeitgeber kein Entgelt mehr zahlen.
- Diskriminierung ist verboten. Eine Auflösung wegen Geschlecht, Schwangerschaft, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung kannst du binnen 14 Tagen beim Arbeits- und Sozialgericht anfechten. Für Schadenersatz gilt eine Frist von 6 Monaten. Sobald der Arbeitgeber von einer Schwangerschaft weiß, gilt der Mutterschutz.
Bis zum letzten Tag hast du Anspruch auf dein vereinbartes Gehalt, anteilige Sonderzahlungen laut Kollektivvertrag und die Abgeltung von offenem Urlaub. Wenn du selbst in der Probezeit gehst, kläre vorher beim AMS, wie sich das auf dein Arbeitslosengeld auswirkt.
Dieser Abschnitt ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten Fragen hilft die Arbeiterkammer in deinem Bundesland.
Deine Rechte in der Probezeit
In der Probezeit bist du ein vollwertiger Mitarbeiter oder eine vollwertige Mitarbeiterin. Bis auf den Kündigungsschutz gelten alle Rechte ab dem ersten Tag:
- Gehalt: das vereinbarte Entgelt, mindestens laut Kollektivvertrag, inklusive anteiliger Sonderzahlungen.
- Entgeltfortzahlung im Krankenstand: gilt ab dem ersten Arbeitstag (karriere.at), endet aber mit einer Auflösung.
- Urlaub: Du erwirbst anteilig Urlaubsanspruch. Den Zeitpunkt vereinbarst du mit dem Arbeitgeber. Nicht verbrauchter Urlaub wird bei einer Auflösung abgegolten.
- Arbeitszeit und Arbeitsschutz: Arbeitszeitgesetz, Pausen und Überstundenzuschläge gelten wie für alle anderen.
- Schutz vor Diskriminierung: Das Gleichbehandlungsgesetz gilt auch im ersten Monat.
Die ersten 100 Tage im neuen Job: Der Plan für erfahrene Fach- und Führungskräfte
Die gesetzliche Probezeit ist nach einem Monat vorbei. Ob der Wechsel gelingt, entscheidet sich aber in den ersten 100 Tagen. Erfahrene Kräfte stolpern dabei selten über Fachwissen, sondern über zu viel Tempo oder falsche Annahmen.
Woche 1–4 (Probezeit): Zuhören und verstehen
- Kläre in der ersten Woche mit deiner Führungskraft, woran dein Erfolg nach 3 und 6 Monaten gemessen wird.
- Führe Kennenlerngespräche mit Team, Schnittstellen und wichtigen Kunden. Frag mehr, als du erklärst.
- Lerne die ungeschriebenen Regeln: Wer entscheidet wirklich? Wie wird kommuniziert? Was ist hier schon gescheitert?
- Vermeide den Satz „Bei meinem alten Arbeitgeber haben wir das so gemacht“. Deine Erfahrung ist der Grund, warum man dich geholt hat, aber sie wirkt besser als Frage als als Vergleich.
Monat 2: Erste Ergebnisse liefern
- Such dir ein bis zwei „Quick Wins“: sichtbare, schnell lösbare Probleme, die anderen helfen.
- Bring eigene Ideen ein, aber prüfe sie vorher mit den Menschen, die sie umsetzen müssen.
Monat 3: Die eigene Handschrift zeigen
- Stelle einen Plan für die nächsten 6 bis 12 Monate vor.
- Als Führungskraft: Triff erste personelle oder strukturelle Entscheidungen erst, wenn du das Team kennst. Wer in einer Führungsrolle startet, findet passende Positionen unter Führungskräfte-Jobs.
Achte auch auf dich: In den ersten Wochen ist die Versuchung groß, jeden Abend länger zu bleiben. Ein dauerhaft hohes Tempo führt schnell zu Überlastung, wie wir im Artikel zur Arbeitsbelastung beschreiben.
Das Probezeitgespräch: So nutzt du es
Viele Unternehmen führen gegen Ende der Probezeit oder nach drei Monaten ein Feedbackgespräch. Gibt es keines, bitte selbst darum. Es ist die beste Gelegenheit, Erwartungen abzugleichen, bevor sich Missverständnisse festsetzen.
So bereitest du dich vor:
- Notiere, was du in den ersten Wochen erreicht und gelernt hast.
- Überlege, wo du Unterstützung brauchst: Informationen, Zugriffe, Ansprechpartner.
- Sei bereit, auch Kritik anzunehmen. Ein ehrliches Gespräch jetzt ist besser als eine Überraschung in Monat sechs.
Fragen, die du stellen solltest:
- „Was läuft aus Ihrer Sicht schon gut, und wo soll ich mehr Fokus setzen?“
- „Woran messen Sie meinen Erfolg nach sechs Monaten?“
- „Gibt es etwas, das ich über das Team oder die Abläufe noch wissen sollte?“
Wenn bei der Gehaltsverhandlung ein Gespräch nach der Probezeit oder nach sechs Monaten vereinbart wurde, sprich es aktiv an. Wie du dabei argumentierst, liest du in Gehaltsverhandlung beim Jobwechsel.
Wenn der neue Job nicht passt: Deine Optionen
Manchmal merkt man schon nach wenigen Tagen, dass die Stelle nicht hält, was versprochen wurde. Das ist kein Scheitern, sondern eine Information. Bevor du reagierst, prüfe:
- Ist es ein Anfangsproblem? Neue Systeme, unklare Zuständigkeiten und fehlende Routine sind in den ersten Wochen normal. Gib dir mindestens zwei bis drei Wochen und sprich offen mit deiner Führungskraft.
- Oder ein grundsätzliches Problem? Wenn Aufgaben, Verantwortung oder Gehalt deutlich von dem abweichen, was vereinbart war, ist die Probezeit der einfachste Moment für einen Ausstieg.
- Hast du eine Alternative? Wer in der Probezeit geht, steht ohne Kündigungsfrist auf der Straße. Halte deshalb deine Optionen offen.
Genau dafür ist ein Workenda-Profil hilfreich: Du kannst es auch nach dem Wechsel im anonymen Modus aktiv lassen. Unternehmen aus der Region melden sich weiterhin mit Angeboten, ohne dass dein neuer Arbeitgeber davon erfährt. Mehr dazu in Jobangebote ganz ohne Bewerbung. Offene Positionen findest du unter Jobs in Vorarlberg, Jobs in Tirol und Jobs in Salzburg.
FAQ zur Probezeit
Wie lange dauert die Probezeit in Österreich?
Höchstens einen Monat für Angestellte und Arbeiter:innen. Bei Lehrlingen sind es drei Monate.
Muss eine Kündigung in der Probezeit begründet werden?
Nein. Beide Seiten können ohne Grund und ohne Frist auflösen. Ausnahme: Eine Auflösung aus diskriminierenden Gründen kann binnen 14 Tagen angefochten werden.
Darf ich im Krankenstand in der Probezeit gekündigt werden?
Ja. Nach der Auflösung muss der Arbeitgeber kein Entgelt mehr zahlen.
Kann die Probezeit verlängert werden?
Nein. Eine länger vereinbarte Probezeit gilt in der Regel ab dem zweiten Monat als befristetes Dienstverhältnis.
Habe ich in der Probezeit Anspruch auf Urlaub?
Ja, anteilig. Offener Urlaub wird bei einer Auflösung abgegolten.
Fazit
Die Probezeit in Österreich ist kurz: ein Monat, in dem beide Seiten jederzeit gehen können. Für erfahrene Fach- und Führungskräfte zählt aber vor allem, was in den ersten 100 Tagen passiert. Kläre Erwartungen früh, hör zu, bevor du veränderst, und nutze das Probezeitgespräch aktiv.
Und falls es doch nicht passt: Mit einem Workenda-Profil bleiben deine Optionen offen, auf Wunsch anonym. Jetzt kostenlos Profil erstellen →
Quellen
- AMS: Probezeit in Österreich: Dauer 1 Monat, Lehrlinge 3 Monate, Zugang der Auflösung, Krankenstand, Anfechtung binnen 14 Tagen
- Arbeiterkammer Wien: Lösung in der Probezeit: Vereinbarung, kein Kündigungsschutz, Diskriminierung, Fristen 2 Wochen / 6 Monate
- karriere.at: Probezeit & Befristung: Entgeltfortzahlung ab Tag 1, anteiliger Urlaub